Definition
Geleit war herrschaftliches Hoheitsrecht, es bot Reisenden Schutz gegen Überfälle; insbesondere Händler und Kaufmannszüge wurden durch Geleitreiter, -knechte, -mannschaften begleitet; es bestand Zwang, die Geleitstraßen zu benutzen und dafür zu bezahlen (Geleitgeld)
Kennzeichen
- Geleithäuser entstanden seit dem Mittelalter; Geleitgrenzen wurden durch Geleitsteine markiert
- Zollhaus: neben Geleitgeld musste oftmals auch Zoll gezahlt werden (Brücken-, Grenz-, Wege- und Torzölle); bevorzugt an Engpässen, um Fuhr- und Kaufleuten eine Umgehung zu erschweren
- Hoher verkehrsgeschichtlicher Zeugniswert
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